5709 Freier Wille Grundgesetz.... Willensprobe des Geistigen....

27. Juni 1953: Buch 62

Das gerichtete Geistige soll erlöst werden, es soll einmal frei werden, es soll das gebannte Geistige, das unter Materie zu verstehen ist, wieder in seinen Urzustand versetzt werden, daß es frei schaffen und erschaffen kann in göttlicher Ordnung, daß es wieder ein seliges Wesen ist, wie es war im Anbeginn. Es muß aber in einem bestimmten Entwicklungsstadium, wo es den freien Willen wieder erlangt hat, auch eine Willensprobe ablegen.... die gleiche Probe, die es einstmals bestehen sollte, wo es aber versagte. Ein freies Wesen muß auch einen freien Willen sein eigen nennen, ein vollkommenes Wesen aber muß diesen freien Willen in göttlicher Ordnung bewegen.... es wird also erst dann vollkommen sein, wenn sein Wille recht gerichtet ist ohne Zwang.... es kann der freie Wille des Wesens nicht in eine bestimmte Richtung gelenkt werden im Zwang, es kann das Wesen nur positivem und negativem Einfluß ausgesetzt werden und sich dann selbst entscheiden, welche Richtung es einschlagen will. Und dieser freie Willensentscheid findet für jedes Wesen im Stadium als Mensch statt, weshalb das Erdenleben von größter Bedeutung ist, weil es in diesem um die Erlösung aus einem gefesselten Zustand geht, weil Gott nach endlos langer Zeit der Bannung dem Wesen nun eine überaus kurze Zeit schenkt zur Erprobung seines Willens, die aber vollauf genügt zur letzten Entscheidung. Die Menschen müssen wissen, was diese letzte Entscheidung bedeutet, sie müssen wissen, daß diese Entscheidung ihr Los in der Ewigkeit bestimmt.... Bei rechter Einstellung zu Gott, bei einem Leben in Glaube und Liebe würde ihnen auch die Lehre darüber annehmbar erscheinen, sie würden ihren Lebenswandel führen nach dem Willen Gottes und also auch die rechte Entscheidung von selbst treffen.... da ihnen aber der Glaube an Gott und die Liebe fehlen, da sie das rechte Verhältnis des Geschöpfes zum Schöpfer nicht herstellen, nehmen sie auch eine Belehrung über ihre Erdenaufgabe nicht an, es fehlt ihnen jegliches Wissen, jedoch aus eigener Schuld. Und da die Willensfreiheit ein unumstößliches Gesetz ist, kann dem Menschen nicht wider seinen Willen ein Wissen gegeben werden, das er im freien Willen zurückweiset. Der freie Wille ist ein Grundgesetz, das einem Wesen unbegrenzte Seligkeit eintragen kann, das aber die Erlösung des Geistigen auch endlos lange Zeit hinausschieben kann, weil der Vollkommenheitszustand nicht geschaffen werden kann, sondern ebendiesen freien Willen bedingt. Was aus Gott hervorgegangen ist, war im Besitz des freien Willens, denn es waren Geschöpfe Gottes, die Er in aller Vollkommenheit aus Sich hinausstellte.... daß die Wesen unvollkommen wurden, ist damit begründet, daß sie ihren freien Willen in verkehrter Richtung bewegten trotz ihrer Erkenntnis, trotz ihrem Lichtzustand. Der freie Wille konnte positiv oder auch negativ gerichtet werden, und durch die Richtung seines Willens nun sollte das Wesen seine Vollkommenheit unter Beweis stellen, es sollte selbst wählen können, und es entschied sich verkehrt.... Es strebte dem Gegenpol Gottes zu und ging seiner Vollkommenheit verlustig.... Gottes Werke aber können nicht verlorengehen, sie können nicht ewig im Abstand von Ihm bleiben, sie werden einmal ihre widersetzliche Einstellung zu Gott aufgeben und Ihm wieder zustreben.... Denn Seine unendliche Liebe weiß seit Ewigkeit Mittel und Wege zur Rückführung dessen, was sich einst freiwillig von Ihm abwandte. Doch nicht ein einziges Mittel lässet den freien Willen außer acht, und kein einziges Wesen kann die freie Willensprobe umgehen.... Den Entscheid aber soll das Wesen treffen im Erdenleben als Mensch.... Und mit Seiner Liebe und einem unbegrenzten Gnadenmaß wirkt Gott auf den Willen des Menschen ein, ohne ihn jedoch zu zwingen, sich Ihm zuzuwenden. Er wirbt wohl mit aller Liebe um alle Seine Geschöpfe, doch niemals wird der freie Wille ausgeschaltet, das Grundgesetz von Ewigkeit....

Amen

Dies ist eine Originalkundgabe von Bertha Dudde

Diese Kundgabe wird in keinem Themenheft erwähnt.

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