4740 Verantwortung für Annahme von Irrlehren....

16. September 1949: Buch 54

Es lösen sich die Menschen zu schwer von einem Wissen, das ihnen von Jugend auf angelernt wurde und das sie darum nicht als irrig hingeben wollen. Ohne nachzudenken haben sie dieses Wissen angenommen, und da sie an ihrer Erziehung schuldlos sind, können sie vorerst nicht zur Verantwortung gezogen werden ob der Annahme falscher Lehren. Doch sowie sie selbst ihren Verstand gebrauchen können, ist es auch ihre Pflicht, jenes Geistesgut zu prüfen ob seiner Wahrhaftigkeit. Und sie werden sich verantworten müssen, ob sie ihren Verstand tätig werden ließen, sowie sie dazu fähig sind. Nicht aber dürfen sie jegliches Geistesgut für wahr halten ohne Prüfung, wie sie sich auch nicht rechtfertigen können mit der Begründung, daß sie jenes Wissen empfangen haben, also schuldlos seien, wenn sie es während ihres Erdenlebens vertreten. Sie vergessen, daß sie für ihre Seelen die Verantwortung tragen, sie vergessen, daß nicht Ich sie strafe, sondern daß sie sich selbst strafen, d.h., daß sie im Unvollkommenheitszustand verbleiben, in dem sie niemals selig werden können.... daß Ich sie aber nicht aus diesem Zustand erlösen kann, weil ihr freier Wille tätig werden muß zu dieser Erlösung, daß sie den Willen aber nicht recht gebraucht haben, ansonsten sie den Verstand genutzt hätten zur Prüfung jenes Geistesgutes. Sie blieben untätig, sie ließen sich gewissermaßen etwas aufzwingen, was sie auch ablehnen konnten, so sie es wollten. So sich die Menschen nun für ihre Seelen verantworten sollen, so heißt das, daß sie ihre Schuld erkennen müssen, daß sie ihre unglückselige Lage als selbst verschuldet und gerecht erkennen und ihr eigenes Versäumnis zugeben müssen, also sich nicht entlasten können auf Kosten derer, die sie falsch unterwiesen haben. Wohl müssen sich auch diese Lehrer dereinst verantworten entsprechend ihrer Schuld, doch wer die Irrlehren annimmt, der ist nicht freizusprechen von Schuld, da Ich dem Menschen den Verstand gegeben habe, den er zuerst für sein Seelenheil nützen soll. Wem es nun ernst ist um die Wahrheit, der bemüht sich darum und wird sie auch finden. Und jede dem Menschen dargebotene Belehrung muß geprüft werden, so sie Anspruch auf Wahrheit erhebt. Also hat auch der Mensch die Pflicht, ihm vermitteltes Geistesgut mit jenen Lehren zu vergleichen, und der rechte Wille zur Prüfung wird auch rechte Ergebnisse zeitigen. Doch wie sich der Mensch einstellt, so ihm durch Meinen Willen die Wahrheit zugeführt wird, so ist auch der Zustand seiner Seele nach seinem Tode.... lichtvoll oder finster.... Denn nur die Wahrheit gibt der Seele Licht, während der Irrtum die Seele in der Finsternis verharren läßt, in der sie bei Beginn ihrer Erdenlaufbahn als Mensch geschmachtet hat, der sie aber sehr leicht entfliehen könnte, so sie ihren Willen recht genützt hätte....

Amen

Dies ist eine Originalkundgabe von Bertha Dudde

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