7261 Pflichtarbeit.... Nur Liebewerke werden gewertet....

20. Januar 1959: Buch 77

Nur das hat Ewigkeitswert, was im freien Willen getätigt wurde, sowie es sich um Werke handelt, die als Liebewirken bewertet werden sollen. Es soll der Mensch nicht fragen um Lohn oder Vergeltung, wenn er ein Werk der Nächstenliebe verrichtet, er soll auch nicht nur eine Pflicht erfüllen und glauben, daß ein solcher Dienst ebenso gewertet wird wie eine Tat, die der freie Wille verrichtet, die über das Maß der Pflichterfüllung hinausgeht.... Es kann vor Gott nur das gewertet werden, was die Liebe vollbringt, und rechte Liebe ist immer selbstlos und ohne Berechnung. Und solche Werke also haben Ewigkeitswert, denn sie wirken sich aus für die Ewigkeit, sie tragen der Seele die Reife ein, die ihren Seligkeitsgrad bestimmt, und sie sind sonach bestimmend für das Los der Seele nach dem Tode des Leibes. Der Menschen Erdenleben aber ist zumeist ausgefüllt mit Anforderungen oder pflichtgemäßer Arbeit, das sie gern geneigt sind, zu glauben, damit ihren Erdenlebenszweck zu erfüllen, sich aber nicht dessen bewußt sind, daß es nicht um die Art ihres Wirkens geht auf Erden, sondern um den Liebegrad, in welchem alles verrichtet wird, was der Menschen Leben ausfüllt. Zwar gehört auch ein Teil Selbstliebe dazu, um den Ansprüchen des Körpers gerecht zu werden, weil der Mensch auch Pflichten seinem Körper gegenüber hat, also ihm auch ein Teil Selbstliebe zugebilligt worden ist von seiten der Ewigen Liebe. Dennoch darf nicht nur Ichliebe alles Tun und Lassen eines Menschen bestimmen, sondern nur die Arbeit hat einen Ewigkeitswert, die gänzlich ohne Berechnung ausgeführt worden ist, wo nur geben- und beglücken-wollende Liebe der Antrieb war, und die deshalb auch unvergängliche geistige Werte erringt, die der Seele Reichtum ist, wenn sie von der Erde scheidet. Jede Tätigkeit, die pflichtgemäß ausgeführt wird, kann zwar auch von Segen sein, wenn sie gern und selbstlos getan wird, weshalb eben jeder Arbeit Liebe zugrunde liegen muß, soll sie sich segensreich auswirken für des Menschen Seele und deren Los in der Ewigkeit. Denn was für die Erde getan wird, vergeht auch mit dem Tode des Leibes, der allein Nutznießer war jener Tätigkeit, die von der Ichliebe bestimmt wurde. Es ist darum nicht gleichgültig, wie sich der Mensch zu seiner irdischen Tätigkeit einstellt.... Er kann seine "Pflicht" tun und hat doch keinen Segen für seine Seele gewonnen; er kann aber auch jede Pflichtarbeit mit innerer Freude und Liebe erfüllen, er kann bewußt dadurch dienen seinem Mitmenschen und dies gern und freudig tun.... dann ist es nicht nur "Pflichtarbeit", sondern gleichzeitig Liebewirken, denn der Antrieb entspringt seinem freien Willen, und der freie Wille allein bestimmt, ob die Ichliebe zurückgedrängt wird und die uneigennützige Liebe zum Durchbruch kommt. Jede Arbeit des Menschen auf Erden kann ihren dienenden Zweck erfüllen, wenn nicht bewußt im Auftrag des Gegners von Gott gearbeitet wird, d.h. eine die Menschen schädigende Wirkung ganz klar zu erkennen ist.... Dann kann niemals ein Segen auf dem Ausführenden ruhen, der sich einer solchen Tätigkeit hingibt, die offensichtlich auf Antrieb des Gegners von Gott erfolgt. Und diese Tätigkeit wird zwar auch einen Ewigkeitswert haben, aber in negativer Weise.... auch sie wird sich an der Seele des Menschen auswirken, und die Seele wird endlos lange Zeit wieder zu leiden haben, denn es haben den Menschen nur selbstische Gründe dazu bewogen, sich jener Tätigkeit hinzugeben, und er muß sich dafür verantworten. Aber es kann jeder Mensch den Trieb in sich fühlen, uneigennützige Liebewerke zu verrichten. Und ist es ihm nicht im Rahmen seiner Pflichterfüllung möglich, dann kann er es zusätzlich tun, und es wird sich dies ganz besonders segensreich auswirken, indem er bald auch zu "dienender" Pflichterfüllung wird zugelassen werden, denn des Menschen Wille bestimmt allein seine Richtung, und dem Recht-Wollenden wird auch von seiten Gottes Gelegenheit geboten werden, den Willen recht zu gebrauchen: zum "Dienen in Liebe"....

Amen

Dies ist eine Originalkundgabe von Bertha Dudde

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